Private Krankenkassen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich die Leistungsumfänge jedoch nach Kasse und Tarif unterscheiden können, nehmen Sie bitte vor Beginn einer Psychotherapie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle auf, um zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Natürlich können Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall richtet sich das Honorar ebenfalls nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Hierbei haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Zudem wird bei Ihrer Krankenkasse keine Diagnose und keine Behandlung dokumentiert. Dies kann bei einer beabsichtigten Verbeamtung oder dem Abschluss einer bestimmten Versicherung von Vorteil sein.
Beratung und Coaching sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Die Kosten werden daher vom Klienten selbst getragen und orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).